virtueller Bauantrag: Gemeinde Frickenhausen

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Einführung des virtuellen Bauamts Baden-Württemberg im Amt für Bauen und Naturschutz des Landratsamts Esslingen

 

Das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg zur Einreichung Ihrer Bauanträge finden sie hier

https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-esslingen/

 

Zum 25. November 2023 ist das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten. Die damit verbundenen Änderungen betreffen im Wesentlichen die Einreichung von Bauanträgen und die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren.

Anträge und Bauvorlagen sind durch die Bauherren direkt bei den unteren Baurechtsbehörden einzureichen. Bisher erfolgte die Antragstellung bei der jeweiligen Gemeinde. Für die Gemeinde Frickenhausen ist das Landratsamt Esslingen die zuständige untere Baurechtsbehörde.

Neu ist auch die Beschränkung der Nachbarbenachrichtigung. Eine Benachrichtigung der Angrenzer erfolgt nur noch in Fällen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen sind nunmehr antragspflichtig und müssen von den Bauherren in allen Fällen ausdrücklich beantragt werden. Entscheidungen der Baurechtsbehörde sind den Angrenzern bekanntzugeben, sofern diese in ihren öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belangen berührt sein können. Baugesuche ohne Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen finden künftig ohne Beteiligung der Angrenzer statt.

 

Bei der Digitalisierung der Genehmigungsverfahren setzt das Landratsamt Esslingen bereits ab dem 01.03.2024 auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW). Ab diesem Zeitpunkt werden Bauanträge nur noch digital über dieses Serviceportal entgegengenommen. Ziel ist es, mittels ViBa-BW den gesamten Genehmigungsprozess von der Antragseinreichung bis zum Erteilen der Baugenehmigung elektronisch durchzuführen. Bauherren können auf der Plattform des virtuellen Bauamts das für sie richtige Verfahren wählen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Beantragung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids.

In der Übergangsphase bis zum rein digitalen Genehmigungsverfahren setzt die Baurechtsbehörde des Landkreises vorübergehend auf eine parallele Verwendung beider Medien (Planunterlagen in Papierform und digital), um auch während der anstehenden Veränderungen einen durchgängigen Bearbeitungsablauf sicherzustellen. Für Bauherren und Architekten bedeutet dies, dass der vollständige digitale Antrag über Viba-BW vorübergehend noch um Planvorlagen in Papierform zu ergänzen ist. Diese Unterlagen sind der unteren Baurechtsbehörde per Post zuzusenden. Dies betrifft alle Anträge rund um das Thema Bauen, also das (vereinfachte) Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, die Bauvoranfrage sowie Anträge auf Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen.

 

Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht die untere Baurechtsbehörde des Landratsamts den am Bau Beteiligten gerne zur Verfügung.

Kontaktdaten des Landratsamts Esslingen:

Telefon 0711/3902-42405

E-Mail baurecht(@)lra-es.de

Seit 1. März 2024 wurde das Serviceportal Virtuelles Bauamt (ViBa-BW) produktiv geschalten. 

bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-esslingen/

 

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